Unsere Leistungsaufträge:
Appenzell Ausserrhoden | Appenzell Innerrhoden | Luzern | St.Gallen | Schaffhausen | Zürich | Fürstentum Liechtenstein

Kostengutsprachen:
Für Zuweisungen direkt aus dem Akutspital erfolgt die Einholung der Kostengutsprache durch das zuweisende Spital. Für elektive Zuweisungen von Patienten welche Zuhause oder in einem Heim leben, erfolgt die Einholung der Kostengutsprache idealerweise durch den zuweisenden Arzt und durch uns. In jedem Fall werden zur Begründung der stationären Rehabilitation das Zuweisungsschreiben zusammen mit unserem Schreiben dem Vertrauensarzt des Kostenträgers weitergeleitet.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen
Für telefonische Anfragen an die Ärztinnen und Ärzte bitten wir um Kontaktaufnahme mit den Sekretariaten der jeweiligen Fachbereiche.

Gerne steht Ihnen für alle weitere Fragen rund um die Zuweisung unser Team Patientenadministration zur Verfügung.

Team Patientenadministration

 

Auf einen Blick:

  • 200 Betten
  • 350 Mitarbeitende
  • 51’000 Pflegetage/Jahr